Ausstattungsverpflichtung

Information zur Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Es bündelt die Regelungen zur Messung und beschreibt die Rechte und Pflichten zum Messstellenbetrieb. Darüber hinaus regelt das MsbG die technischen Anforderungen, die Finanzierung und die Datenkommunikation zwischen den Marktteilnehmern und den Kunden.

Die Rheinische NETZGesellschaft übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 und § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.

Informationen über den Umfang der Verpflichtung aus § 29 MsbG, Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen nach § 35 MsbG sind dem folgenden Dokument zu entnehmen: