Messstellenbetrieb - so läuft der Zähler rund
Ob im Keller, Hausflur oder der Gewerbehalle - die Zählertechnik der Rheinischen NETZGesellschaft hängt hunderttausendfach in den Gebäuden der rheinischen Region. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber ist das Unternehmen die Schnittstelle zwischen Kunden und Energiedienstleistern.
Überall dort, wo Verbraucherinnen und Verbraucher Strom oder Gas nutzen, ist es erforderlich, die Verbräuche mit HIlfe eines Zählers zu erfassen. Denn nur so können die Energieversorger den Kunden die gelieferten Mengen in Rechnung stellen.
Sämtliche Prozesse, die rund um die Zähler anfallen, regelt der grundzuständige Messstellenbetreiber. Das ist zumeist, wie im Fall der Rheinischen NETZGesellschaft (RNG), der örtliche Verteilnetzbetreiber. Die RNG garantiert deren störungsfreien Betrieb für die Zählertechnik. Auch liest das Unternehmen die Verbrauchsdaten ab und übermittelt diese an den jeweiligen Energielieferanten.
Für den Messstellenbetrieb fallen Gebühren an. Diese sind für gewöhnlich bereits in der Strom- bzw. Gasrechnung erhalten und dort gesondert ausgewiesen.
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