Zuordnungsvereinbarung

Die Datenübermittlung vom VNB an den BKV, die Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten sowie etwaige Abrechnungen zum Ausgleich fehlerhafter Korrektur-Bilanzkreisabrechnungen zwischen VNB und BKV finden auf der Grundlage einer Vertragsbeziehung zwischen VNB und BKV statt, welche in der Zuordnungsvereinbarung geregelt werden.

Die Ausgestaltung dieser Vertragsbeziehung umfasst einheitliche Verfahrens- und Datenformatbeschreibungen, die eine effiziente Durchführung der Kommunikations- und Datenübermittlungsprozesse zwischen VNB und BKV ermöglichen. In Fällen, in denen BKV und Lieferant eine Rechtsperson sind, sind die diesbezüglichen Regelungen zum Gegenstand eines Moduls des Netznutzungsvertrages oder des Lieferantenrahmenvertrages zu machen. In allen anderen Fällen sind die Regelungen Gegenstand einer diesem Modul entsprechenden Zuordnungsvereinbarung.