Anschlussbedingungen und Verordnungen
Strom
Niederspannungsanschlussverordnung
Ergänzende Bedingungen zur NAV
Technische Mindestanforderungen
Technische Anschlussbedingungen - Niederspannung
Technische Anschlussbedingungen - Mittelspannung
Gas
Niederdruckanschlussverordnung (NDAV)
Ergänzende Bedingungen zur NDAV
Technische Anschlussbedingungen Erdgas
Technische Mindestanforderungen
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH legt gemäß § 19 Abs. 2 EnWG "Technische Mindestanforderungen" fest. Hierbei geht es um die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen für LNG-Anlagen, dezentrale Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, sowie von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilernetzen und von Direktleitungen an die Rheinische NETZGesellschaft mbH-Gasnetze.
Die Technischen Mindestanforderungen der Rheinischen NETZGesellschaft mbH gelten grundsätzlich als erfolgt, wenn insbesondere die nachfolgend genannten, geltenden Regeln eingehalten werden, die u.a. vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) herausgegeben werden.
Die Anforderungen sind unterteilt nach Nieder-und Mitteldruck (ND/MD) und Hochdruck (HD)
Nieder-/Mitteldruck
Hochdruck
Bezeichnung |
Inhalt |
Quelle |
DVGW-
Arbeitsblatt
G 2000 |
Mindestanforderung bzgl. Interoperabilität und Anschluss an Gasver-
sorgungsnetze |
DVGW |
DVGW-Gasinformation
10 |
Erdgasanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung |
DVGW |
GasHL-VO |
Verordnung über Gashochdruckleitungen |
|
Die geltenden Regeln führen, insbesondere bei Netzanschlüssen an das Hochdruckgasnetz, oft zu mehreren gleichberechtigten Lösungen. Deswegen ist eine Abstimmung zwischen den beteiligten Parteien über die technische Auslegung und Errichtung des Netzanschlusses bzw. die Sicherstellung der Interoperabilität am jeweiligen Netzpunkt zwingend erforderlich.
Die Rheinische NETZGesellschat mbH wird ihre, sich daraus ergebenden Einzelfallvorgaben für den Netzanschluss einschließlich der zugeordneten Anlagen, angemessen, diskriminierungsfrei und transparent halten. Errichter und Nutzer von Netzanschlüssen müssen die Einhaltung dieser Einzelfallvorgaben gewährleisten.