Messstellenbetrieb

Voraussetzung für das Tätigwerden als Messstellenbetreiber und/oder Messdienstleister innerhalb des Netzgebiets der Rheinischen NETZGesellschaft mbH ist der vorherige Abschluss unseres Messstellenrahmenvertrages. Dieser entspricht dem standardisierten Vertragsmuster der Bundesnetzagentur ergänzt um die netzbetreiberspezifischen Anlagen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Übernahme von technischen Geräten gemäß der Wechselprozesse im Messwesen (WiM).