Netzentgelte Gas
Preisblätter
Seit dem 01.01.2009 unterliegen die Netzentgelte den Bestimmungen der Anreizregulierung und sind so berechnet, dass in Summe die von der BNetzA festgelegten Erlösobergrenzen für das jeweilige Jahr eingehalten werden.
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH passt ihre Preise gemäß § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 01.01. eines Jahres an. Aus diesem Grunde werden die Verbräuche aller Netzkunden ohne registrierender Leistungsmessung jährlich zum Stichtag 31.12. rechnerisch abgegrenzt, sofern keine abgelesenen Werte vorliegen.
Vorläufige Netznutzungsentgelte 2025
Die nachfolgenden Preisblätter werden gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2025 dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse für das Jahr 2025 ermittelt wurden. Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2025 bekannt gegeben.
Sondernetzentgelte
Die Rheinische NETZGesellschaft mbH kann im Einzelfall zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus ein Sonderentgelt gemäß § 20 Abs. 2 GasNEV berechnen. Die Berechnung erfolgt gemäß dem Leitfaden der BNetzA zur Ermittlung von Sonderentgelten nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Stand 06/2012) und der Klarstellung zum Leitfaden nach § 20 Abs. 2 GasNEV (Stand 04/2021) und ausschließlich auf Antrag.
Übersicht ab dem 01.01.2024 gültigen Sondernetzentgelte
Entgelte zzgl. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer sowie der Entgelte für Messung und Messstellenbetrieb.
Weitere Informationen finden Sie im oben genannten Leitfaden der Bundesnetzagentur unter Unternehmen - Netzentgelte - Gas.
Archiv Netzentgelte
Die historischen Preisblätter der letzten drei Jahre finden Sie über die Dokumentensuche.