Abschaltbare Lasten-Umlage
Anbieter, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) um eine bestimmte Leistung reduzieren können, erhalten Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Anbieter in Vereinbarungen mit den ÜNB zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) genügen.
Die Zahlungen und Aufwendungen der ÜNB nach der AbLaV werden auf alle Letztverbraucher umgelegt und dem Netzentgelt zugeschlagen. Die Abschaltbare Lasten-Umlage findet auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung.
All-inclusive-Vertrag
All-inclusive-Vertrag ist ein Stromlieferungsvertrag zwischen einem Stromlieferanten und einem Letztverbraucher, in dem Stromlieferung und Netznutzung integrierte Vertragsbestandteile sind. Bei Vorliegen eines solchen Vertrages hat der Stromlieferant gegenüber dem Netzbetreiber (NB) einen Anspruch auf die Leistung "Netznutzung" einschließlich der Zurverfügungstellung des Verteilnetzes zum Zwecke der Belieferung des Letztverbrauchers. Der Stromlieferant schuldet dem NB die anfallenden Netznutzungsentgelte.
Anschlusskosten
Die Anschlusskosten decken alle Aufwendungen für die Anbindung der Anlage des Anschlussnehmers an das Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung (Netzverknüpfungspunkt) ab. Diese werden dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Anschlussnehmer
Anschlussnehmer ist derjenige, der mit seiner elektrischen Anlage unmittelbar an das Netz angeschlossen ist.
Anschlussnutzer
Anschlussnutzer ist derjenige, der den Anschluss zum Zweck des Bezugs oder der Einspeisung elektrischer Energie nutzt.
Anschlussnutzungsvertrag
Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem NB, der die Nutzung des Anschlusses an der Entnahmestelle des Netzes des NB regelt.
Arbeitspreis
Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Ausspeisepunkt, Ausspeisenetzbetreiber
Ein Ausspeisepunkt ist ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz entnommen werden kann, auch zum Zweck der Einspeicherung. Der Ausspeisenetzbetreiber (ANB) ist der Netzbetreiber des Ausspeisepunktes. Mit ihm schließt der Transportkunde einen Ausspeisevertrag ab.
Automatische Wiedereinschaltung
Eine 1-polige oder 3-polige kurze Abschaltung eines Betriebsmittels durch Auslösung eines oder mehrerer Leistungsschalter mit einer anschließenden automatischen Wiedereinschaltung nach einer festgelegten Pause.