Glossar

Abschaltbare Lasten-Umlage

Anbieter, die zuverlässig ihre Verbrauchsleistung auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) um eine bestimmte Leistung reduzieren können, erhalten Vergütungen für die Bereitstellung der Abschaltleistung für den vereinbarten Zeitraum sowie für jeden Abruf der Abschaltleistung. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Anbieter in Vereinbarungen mit den ÜNB zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) genügen.

Die Zahlungen und Aufwendungen der ÜNB nach der AbLaV werden auf alle Letztverbraucher umgelegt und dem Netzentgelt zugeschlagen. Die Abschaltbare Lasten-Umlage findet auf den gesamten Letztverbrauch je Abnahmestelle Anwendung.

All-inclusive-Vertrag

All-inclusive-Vertrag ist ein Stromlieferungsvertrag zwischen einem Stromlieferanten und einem Letztverbraucher, in dem Stromlieferung und Netznutzung integrierte Vertragsbestandteile sind. Bei Vorliegen eines solchen Vertrages hat der Stromlieferant gegenüber dem Netzbetreiber (NB) einen Anspruch auf die Leistung "Netznutzung" einschließlich der Zurverfügungstellung des Verteilnetzes zum Zwecke der Belieferung des Letztverbrauchers. Der Stromlieferant schuldet dem NB die anfallenden Netznutzungsentgelte.

Anschlusskosten

Die Anschlusskosten decken alle Aufwendungen für die Anbindung der Anlage des Anschlussnehmers an das Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung (Netzverknüpfungspunkt) ab. Diese werden dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

Anschlussnehmer

Anschlussnehmer ist derjenige, der mit seiner elektrischen Anlage unmittelbar an das Netz angeschlossen ist.

Anschlussnutzer

Anschlussnutzer ist derjenige, der den Anschluss zum Zweck des Bezugs oder der Einspeisung elektrischer Energie nutzt.

Anschlussnutzungsvertrag

Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und dem NB, der die Nutzung des Anschlusses an der Entnahmestelle des Netzes des NB regelt.

Arbeitspreis

Bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.

Ausspeisepunkt, Ausspeisenetzbetreiber

Ein Ausspeisepunkt ist ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz entnommen werden kann, auch zum Zweck der Einspeicherung. Der Ausspeisenetzbetreiber (ANB) ist der Netzbetreiber des Ausspeisepunktes. Mit ihm schließt der Transportkunde einen Ausspeisevertrag ab.

Automatische Wiedereinschaltung

Eine 1-polige oder 3-polige kurze Abschaltung eines Betriebsmittels durch Auslösung eines oder mehrerer Leistungsschalter mit einer anschließenden automatischen Wiedereinschaltung nach einer festgelegten Pause.

Baukostenzuschuss

Mit dem Baukostenzuschuss (BKZ) beteiligt sich der Kunde an den gemeinschaftlich genutzten Teilen und Anlagen der örtlichen Stromversorgung bzw. des vorgelagerten Stromnetzes: Hauptkabel, Kabelverteilerschränke, Transformatorenstationen u.a.

Bilanzkreis

Ein Bilanzkreis setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Entnahme- und Einspeisestellen innerhalb der Regelzone des zuständigen Übertragungsnetzbetreibers sowie Fahrplänen zu und aus anderen Bilanzkreisen zusammen.

Brennstoffemissionshandelsgesetz

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Der Brennstoffemissionshandel erfasst die CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe außerhalb des EUEmissionshandelssystems (EU-EHS). Unter den Anwendungsbereich des neuen nEHS fallen zahlreiche Inverkehrbringer/ Lieferanten von Erdgas, die damit von den neuen Berichts- und Abgabepflichten betroffen sind. D. h. die CO2-Bepreisung gilt grundsätzlich für alle Erdgaslieferungen an Anlagen, die nicht bereits dem EU-Emissionshandel unterliegen. Davon sind Privathaushalte und Unternehmen betroffen.

EEG-Umlage

Mit der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Erneuerbarer Energie gefördert. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Energiesteuer

Eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Erzeugungsanlage

Einzelne Einheit zur Erzeugung elektrischer Energie. Dies kann z.B. innerhalb eines Windparks die einzelne Windkraftanlage oder innerhalb einer GuD-Anlage ein Kraftwerksblock bzw. ein Maschinensatz sein.

Fahrplan

Ein Fahrplan gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer entsprechenden Übertragung an, wie viel Leistung zwischen Bilanzkreisen ausgetauscht bzw. am Einspeiseknoten/ Entnahmeknoten eingespeist oder entnommen wird.

Freigabe zur weiteren Verwendung

Die Freigabe zur weiteren Verwendung wird für freigeschaltete Netzteile in Stationen erteilt. Mit der Freigabe zur weiteren Verwendung geht die Verantwortung für das betreffende Netzteil von der netzführenden Stelle auf eine andere netzführende Stelle oder direkt auf den Anlagenverantwortlichen über.

Freischaltgenehmigung

Die Freischaltgenehmigung ist die Übergabe eines oder mehrerer Netzteile von der netzführenden Stelle an eine andere netzführende Stelle oder an die schaltanweisungsberechtigte durchführende Stelle zur Vorbereitung und Erteilung einer Freigabe zur weiteren Verwendung bzw. Verfügungserlaubnis.

Frequenz

Die deutschen Versorgungsnetze sind als Wechsel- bzw. Drehstromnetze aufgebaut, welche eine sinusförmig schwingende Spannung liefern. Die Anzahl der Schwingungen beträgt 50 pro Sekunde, d.h. der Strom/ die Spannung wechselt die Polung 50 mal in der Sekunde. Einheit der Frequenz ist das Hertz (Hz).

Grundpreis

Aufwendungen, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.

Hochspannungsnetz

Das Hochspannungsnetz des NB umfasst Netze mit Spannungen von 60 kV bis 150 kV, insbesondere die Nennspannung 110 kV und der Nennfrequenz 50 Hz.

Kapazität der Einspeiseleistung

Die Kapazität der Einspeiseleistung ist die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte maximale Wirkleistung, die dem Kunden am Netzanschlusspunkt für die Einspeisung von elektrischer Energie zugesichert wird.

Konzessionsabgaben

Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.

Kundenanlage

Die Kundenanlage ist die Gesamtheit der elektrischen Betriebsmittel hinter der Hausanschlusssicherung (Netzanschlusspunkt). Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Weiterhin müssen die Kriterien des § 3 Abs. 24 Energiewirtschaftsgesetz erfüllt sein.

KWK-Anlagen

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie (i. d. R unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder Produktionsprozesse/Prozesswärme) in einem Heizkraftwerk. Es ist somit die Auskopplung von Nutzwärme, insbesondere bei der Stromerzeugung aus Brennstoffen. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Fernwärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit, oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit
Prozesswärme (z. B. in der chemischen Industrie). Die Abgabe von ungenutzter Abwärme an die Umgebung wird dabei weitestgehend vermieden.

KWK-Umlage

Mit der KWK-Umlage wird die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme gefördert. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Last

Die Last, gemessen in Kilowatt (kW) oder Megawatt (MW), ist der momentane Leistungswert einer aufgenommenen oder abgegebenen Leistung an einem gewissen Netzpunkt. Sie wird durch die Messung eines Augenblickswertes oder durch die Bildung eines Mittelwertes während eines kurzen Zeitabschnitts bestimmt. Die Last kann sich auf einen Kunden, ein Gerät, eine Gruppe von Kunden oder Geräten sowie auf ein Netz beziehen.

Lastabfall-Wahrscheinlichkeit

Maß für die Erwartung, dass der Bedarf die Netzkapazität während eines bestimmten Zeitraums übersteigen wird.

Lastgang

Eine Zeitreihe, die für jede Viertelstunden-Abrechnungsperiode (Strom) oder Stunden-Abrechnungsperiode (Gas) einen Leistungswert festlegt.

Leistung

Leistung ist der Quotient aus der Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne und derselben Zeitspanne. Bei der elektrischen Leistung werden unterschieden: Wirkleistung (kW), Blindleistung (kvar) und Scheinleistung (kVA).

Leistungsfaktor

Der Leistungsfaktor gibt das Verhältnis des Betrages der Wirkleistung P zur Scheinleistung S an: Betrag von P : S. Der Leistungsfaktor ist also immer positiv und ≤ 1.

Leistungspreis

Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt.

Lieferstelle

Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.

Messdienstleistung (Messung)

Beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten.

Messpreis

Der Messpreis ist außerhalb der Allgemeinen Tarife das Entgelt für die Vorhaltung einer Messeinrichtung (Zähler, Zubehör) für eine bestimmte Zeit.

Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiber (Abk. MSB) stellt Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung sicher. Bei Neueinbau müssen nach der neuen MessZV (09/2008), soweit wirtschaftlich zumutbar, fernauslesbare kumulierende Messeinrichtungen genutzt werden. Der Messstellenbetreiber ist regelmäßig Eigentümer der Messeinrichtung. Die Messdienstleistung selbst kann auf Wunsch des Anschlussnutzers oder durch den Messstellenbetreiber (bzw. den Verteilnetzbetreiber (VNB)) selbst einem Dritten (Messdienstleister) übertragen werden. In den meisten Fällen ist der Verteilnetzbetreiber auch der Messstellenbetreiber. Er muss auf Wunsch des Anschlussnutzers aber auch Dritten (d.h. unabhängigen Messstellenbetreibern) die Messhoheit übertragen.

Messstellenbetrieb

Umfasst Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.

Messwandler

Messwandler sind Messapparate, die Elektrizitätszählern vorgeschaltet werden, um Ströme und Spannungen auf messbare Werte zu transformieren.

Mittelspannungsnetz

Das Mittelspannungsnetz des NB umfasst Netze mit Spannungen von 1 kV bis 60 kV, insbesondere die Nennspannungen 10/11 kV, 25 kV und 30 kV und der Nennfrequenz 50 Hz.

Nahwärme

Als Nahwärme wird die Übertragung von Wärme zwischen Gebäuden zu Heizzwecken umschrieben, wenn sie im Vergleich zur Fernwärme nur über verhältnismäßig kurze Strecken erfolgt. Der Übergang zur Fernwärme mit größeren Leitungslängen ist fließend. Der Begriff "Nahwärme" ist in der Rechtsprechung nicht definiert. Wärmelieferung an Dritte wird hier stets als Fernwärme bezeichnet.

Netzanschlussänderungen

Netzanschlussänderungen umfassen unter anderem auch die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung.

Netzanschlusskapazität

Die Netzanschlusskapazität (NAK) für den Bezug ist die mit dem Kunden vertraglich vereinbarte maximale Scheinleistung, die dem Kunden an dem Netzanschlusspunkt für den Bezug von elektrischer Energie zugesichert wird.

Netzanschlusspunkt

Der Punkt im Netz, an dem die Kundenanlage in der Regel über die Anschlussleitung mit den technischen Anlagen des Netzbetreibers verbunden ist.

Netzanschlussvertrag

Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem NB, der den Anschluss der Entnahmestelle an das Netz des NB regelt.

Netzbetreibernummer

Dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.

Netzentgelte

Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.

Netzführung

Netzführung ist das operative Überwachen und Steuern eines Netzes durch eine Schaltleitung oder Netzleitstelle.

Netznutzungsvertrag

Vertrag zwischen dem Netznutzer und dem NB, der die Nutzung des Netzes zum Zwecke der Entnahme elektrischer Energie regelt. Ein derartiger Vertrag wird abgeschlossen, wenn der Netznutzer einen reinen Stromlieferungsvertrag mit einem Stromlieferanten abgeschlossen hat.

Netzverknüpfungspunkt

Der Netzverknüpfungspunkt ist die der Kundenanlage am nächsten gelegene Stelle im Netz des Netzbetreibers, an der weitere Kunden angeschlossen sind oder angeschlossen werden können.

Niederspannungsnetz

Das Niederspannungsnetz des NB umfasst Netze mit einer Nennspannung von 230/400 V und der Nennfrequenz 50 Hz.

Offshore-Netzumlage

Die Umlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Prozesswärme

Prozesswärme ist Wärme, die für technische Prozesse und Verfahren (Trocknen, Garen, Schmelzen, Schmieden usw.) genutzt wird. Bislang beschränkt sich die Anwendung auf Trocknungsprozesse (vor allem in der Landwirtschaft). 

Die Prozesswärme wird in der Regel durch Verbrennungsprozesse oder elektrischen Strom erzeugt; günstigenfalls kann man Abwärme als Prozesswärme nutzen. Zusätzlich kann man Prozesswärme mit Temperaturen bis 90 Grad auch in einem Blockheizkraftwerk bei der Stromerzeugung gewinnen. Durch spezielle Solarkollektoren wird ebenfalls versucht Prozesswärme bereitzustellen.

Prüferlaubnis

Die Prüferlaubnis ist die Erlaubnis zur Durchführung von Prüfungen, Messungen oder Arbeiten an Schutz-, Steuer- und Messeinrichtungen (Sekundärtechnik) von Netzteilen in verschiedenen Betriebszuständen.

Schaltauftrag

Ein Schaltauftrag ist ein Auftrag an eine Person mit Schaltberechtigung, Schalthandlungen durchzuführen.

Standardlastprofil (SLP)

Der Lastverlauf eines nicht-leistungsgemessenen Verbrauchers wird über den Tag durch ein (synthetisches) Lastprofil dargestellt, damit dem Energieversorger eine Absatz- bzw. eine Verbrauchsprognose möglich wird.

Standardprodukte

Alle an der EEX gehandelten Produkte für Base- und Peakload.

Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Stromlieferungsvertrag

Vertrag zwischen einem Letztverbraucher und einem Stromlieferanten, der die Belieferung des Letztverbrauchers mit elektrischer Energie regelt.

StromNEV-Umlage §19

Finanziert die entgangenen Erlöse von Stromnetzbetreibern, die wegen der Gewährung reduzierter Netzentgelte für atypische und stromintensive Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehen. Die entgangenen Erlöse werden bundesweit auf die Letztverbraucher umgelegt.

Stromsteuer

Eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.

Übergabestelle

Die Übergabestelle ist der Ort der Übergabe von elektrischem Strom vom Verteilnetz des NB in die Kundenanlage oder umgekehrt. Die Übergabestelle kann eine Entnahmestelle, eine Einspeisestelle oder beides sein.

Verfügungsbereich

Der Verfügungsbereich ist der Bereich in der Kundenanlage, in dem ausschließlich die für diesen Bereich zuständigen Personen Anlagenteile bedienen dürfen.

Verfügungserlaubnis

Die Verfügungserlaubnis wird für ein Netzteil erteilt, das nach VDE 0105-100 freigeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert, an dem die Spannungsfreiheit festgestellt, das kurzschlussfest geerdet und kurzgeschlossen wurde. Eine Verfügungserlaubnis kann auch für Abschnitte von Netzteilen erteilt werden.

Verschiebungsfaktor

Der Verschiebungsfaktor cos φ ist der Cosinus des Phasenwinkels φ zwischen den Sinus-Schwingungen der Spannung und des Stromes derselben Frequenz.

Versorgungsspannung

Die Versorgungsspannung ist im Normalfall gleich der Nennspannung des Netzes. Falls zwischen dem NB und dem Kunden eine Spannung an dem Übergabepunkt vereinbart wird, die von der Nennspannung abweicht, so ist dies die Versorgungsspannung.

Verteilnetz

Verteilnetz im Sinne dieser Regelungen ist das Netz einschließlich sämtlicher notwendiger sonstiger Betriebsmittel, das vom VNB betrieben wird; es dient der Verteilung von Elektrizität mit hoher, mittlerer oder niederer Spannung, um die Versorgung von Kunden zu ermöglichen.

Zählpunkt

Der Punkt eines Energienetzes, an dem Zählwerte mit einem Messgerät erfasst und registriert werden.

Zählpunktbezeichnung

Über die Zählpunktbezeichnung kann der Standort der Lieferstelle eindeutig identifiziert und dem Zähler zugeordnet werden. Zählernummern dagegen sind nicht eindeutig, da Zähler gewechselt werden können. 

Dieser Begriff wurde für Strom und Erdgas ab 1.2.2018 durch den Begriff "Messlokation" abgelöst.