Ausgeförderte EEG-Anlagen bis zu 100 kW
Gemäß § 21 Abs. 1 EEG (2021) können auch ausgeförderte Anlagen weiterhin betrieben werden. Hierbei wird bei Anlagen bis zu 100 kW wie folgt unterschieden:
Anlagen bis 100 kW - Weiterbetrieb ohne Umbau
Kleine ausgeförderte Erzeugungsanlagen - unabhängig ob in Voll- oder Überschusseinspeisung betrieben - können ab dem 01.01.2021 ohne Umbau weiterbetrieben werden und erhalten automatisch eine Anschlussvergütung in Höhe des durchschnittlichen Jahresmarktwerts, sofern sie nicht zur sonstigen Direktvermarktung angemeldet werden.
Anlagen bis 100 kW - Umbau von Voll- auf Überschusseinspeisung
Soll eine Anlage, die bisher in Volleinspeisung betrieben wurde, künftig zur Eigenbedarfsbedeckung genutzt werden, muss der Zähler gewechselt und der Zählerschrank umgebaut werden. Für den Umbau und die Anmeldung des Zählerwechsels benötigen Sie die Hilfe eines Installationsunternehmens.
Die Zahlungen der monatlichen Abschläge werden daraufhin eingestellt und es erfolgt lediglich eine Jahresabrechnung anhand des Marktwertes.