Anmeldung von Einspeiseanlagen

Sie möchten gerne eine Erzeugungsanlage anmelden? Dies sind zum Beispiel:

• Photovoltaikanlagen
• Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) über 2000 W Modulleistung und über 800 W Wechselrichterleistung
• Blockheizkraftwerke / KWK-Anlagen
• Windkraftanlagen

Hinweis: Steckerfertige Balkonkraftwerke bis 2000 W Modulleistung und bis max. 800 W Wechselrichterleistung müssen nicht mehr gesondert bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.


Je nach Standort wenden sie sich bitte an die nachfolgend genannten Dienstleistungsunternehmen:

AggerEnergie GmbH

BELKAW GmbH

evd energieversorgung dormagen gmbh

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH

Bitte geben Sie hier Ihren Text ein!

RheinEnergie AG

SD Stadtwerke Dinslaken GmbH


Hier können Sie prüfen, zu welchem Dienstleister Ihr Ort gehört.

 

Balkonkraftwerke / Steckerfertige Solargeräte

Alle steckerfertigen Anlagen (Balkonkraftwerke / Solargeräte) sind im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Lediglich steckerfertige Balkonkraftwerke bis 2000 W Modulleistung und bis max. 800 W Wechselrichterleistung müssen nicht mehr gesondert bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. Nach der Registrierung im Marktstammdatenregister kümmert sich die Rheinische Netzgesellschaft RNG bzw. deren Partnerunternehmen automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels. Steckerfertige Balkonkraftwerke / Solargeräte über 2000W Modulleistung und über 800 W Wechselrichterleistung müssen auch weiterhin bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet werden. 

Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu steckerfertigen Photovoltaikanlagen finden Sie beim Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. unter https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose.

Direktvermarktung

Hier finden Sie unser Formular zur Anmeldung von Bilanzkreiswechseln, zur Erstzuordnung von Neuanlagen und zur Rückzuordnung von Anlagen.

Messkonzepte

Neue Messkonzepte der Rheinischen NETZGesellschaft mbH (RNG)

Die RNG führt zum 1. Oktober die Messkonzepte des VBEW ein. Diese Messkonzept werden von vielen Netzbetreibern bereits eingesetzt. Mit der Anwendung der VBEW Messkonzepte unterstützen wir eine Standardisierung bzw. Vereinheitlichung der in Deutschland verwendeten Messkonzepte. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Messkonzepte immer wieder auf neue gesetzliche Regelungen oder Anwendungsfälle angepasst werden. Die Messkonzepte können für Erzeugungsanlagen (z. B. PV-Anlagen) und Bezugsanlagen (z. B. „normaler“ Haushaltszähler mit und ohne steuerbare Verbrauchseinrichtung) angewendet werden. Weitere Erläuterungen finden Sie in den Messkonzepten.

Messkonzepte ab 1.10.2024

  • VBEW Messkonzepte Handout (PDF, 1 MB)
  • VBEW Messkonzepte und Abrechnungshinweise (PDF, 1 MB)
  • Messkonzepte bis 1.10.2024

    Mieterstromzuschlag

    Sie möchten den Mieterstromzuschlag gemäß §21 EEG in Anspruch nehmen? Hier finden Sie das entsprechende Datenblatt.